Das Projekt wurde vom 1.08.2015 bis 31.10.2018 gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene ("genannte") Leistung einer Anlage bezeichnet. Meist wird als Nennleistung die maximal im Dauerbetrieb erreichbare Leistung angegeben.