Blockheizkraftwerk
Ein Bilanzkreis (Abk.: BK) setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Einspeise- und/oder Entnahmestellen (i.d.R. Zählstellen für Erzeugungseinheiten bzw. Kraftwerke und Lasten) innerhalb einer Regelzone zusammen, die dem zuständigen – d.h. dem für den Netzanschluss verantwortlichen Netzbetreiber benannt werden müssen und dadurch genau definiert sind. In einem Bilanzkreis soll ein Gleichgewicht zwischen den Einspeisungen aus den zugeordneten Einspeisestellen sowie den Fahrplanlieferungen von anderen Bilanzkreisen einerseits (Beschaffung)und den Entnahmen der zugeordneten Entnahmestellen sowie den Fahrplanlieferungen zu anderen Bilanzkreisen andererseits (Abgabe) gegeben sein. Der Unter-Bilanzkreis ist ein Bilanzkreis, der nicht für den Ausgleich der Abweichungen gegenüber dem ÜNB verantwortlich ist. Ansonsten entspricht die Abwicklung eines Unter- Bilanzkreises weitgehend der eines Bilanzkreises.
Der Bilanzkreiskoordinator (Abk.: BKK) führt in seiner Regelzone alle relevanten Daten von den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zusammen. Er ermittelt Bilanzabweichungen und sorgt für den finanziellen Ausgleich zwischen den Bilanzkreisverantwortlichen für zuviel oder zu wenig gelieferte Energie in der Bilanzkreisabrechung. Bilanzkreisverantwortliche und Bilanzkreiskoordinatoren sind durch einen Bilanzkreisvertrag vertraglich gebunden. Die Rolle der Bilanzkreiskoordinatoren wird von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) übernommen.
Der Bilanzkreisverantwortliche (Abk.: BKV) hat die wirtschaftliche und energetische Verantwortung für eine ausgeglichene Bilanz von Entnahmen und Einspeisungen in seinem Bilanzkreis (BK) (beliebig viele Entnahme- und Einspeisestellen, gesonderte Börsenbilanzkreise für reinen Fahrplanaustausch). Er schickt die Fahrpläne seines Bilanzkreises an den Bilanzkreiskoordinator (BKK) und rechnet weiterhin die Ausgleichsenergie mit dem Bilanzkreiskoordinator ab. Die daraus resultierenden Kosten/Einkünfte verteilt der Bilanzkreisverantwortliche möglichst verursachungsgerecht. Ein Bilanzkreis kann aus mehreren Subbilanzkreisen bestehen für die dann ebenfalls der Bilanzkreisverantwortliche des übergeordneten Bilanzkreises verantwortlich ist.