Ein Bilanzkreis (Abk.: BK) setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Einspeise- und/oder Entnahmestellen (i.d.R. Zählstellen für Erzeugungseinheiten bzw. Kraftwerke und Lasten) innerhalb einer Regelzone zusammen, die dem zuständigen – d.h. dem für den Netzanschluss verantwortlichen Netzbetreiber benannt werden müssen und dadurch genau definiert sind. In einem Bilanzkreis soll ein Gleichgewicht zwischen den Einspeisungen aus den zugeordneten Einspeisestellen sowie den Fahrplanlieferungen von anderen Bilanzkreisen einerseits (Beschaffung)und den Entnahmen der zugeordneten Entnahmestellen sowie den Fahrplanlieferungen zu anderen Bilanzkreisen andererseits (Abgabe) gegeben sein. Der Unter-Bilanzkreis ist ein Bilanzkreis, der nicht für den Ausgleich der Abweichungen gegenüber dem ÜNB verantwortlich ist. Ansonsten entspricht die Abwicklung eines Unter- Bilanzkreises weitgehend der eines Bilanzkreises.