Das Projekt wurde vom 1.08.2015 bis 31.10.2018 gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Der Verbraucherlastgang abzüglich des Lastgangs aller Must-Run-Anlagen (Photovoltaik, Biomasse, Laufwasser und Kraft-Wärme-Kopplung) ergibt den so genannten Residuallastgang, der von konventionellen Kraftwerken gedeckt werden muss.