Der Bilanzkreisverantwortliche (Abk.: BKV) hat die wirtschaftliche und energetische Verantwortung für eine ausgeglichene Bilanz von Entnahmen und Einspeisungen in seinem Bilanzkreis (BK) (beliebig viele Entnahme- und Einspeisestellen, gesonderte Börsenbilanzkreise für reinen Fahrplanaustausch). Er schickt die Fahrpläne seines Bilanzkreises an den Bilanzkreiskoordinator (BKK) und rechnet weiterhin die Ausgleichsenergie mit dem Bilanzkreiskoordinator ab. Die daraus resultierenden Kosten/Einkünfte verteilt der Bilanzkreisverantwortliche möglichst verursachungsgerecht. Ein Bilanzkreis kann aus mehreren Subbilanzkreisen bestehen für die dann ebenfalls der Bilanzkreisverantwortliche des übergeordneten Bilanzkreises verantwortlich ist.