Der Lieferant liefert Energie an den Anschlussnutzer, im Rahmen eines Energieliefervertrags. Dazu nutzt er das Netz des Netzbetreibers, mit dem er einen Lieferantenrahmenvertrag schließt. Er erstellt Verbrauchsprognosen und hat Standardlastprofilkunden (SLP) und Kunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM, Erfassung im Viertelstundentakt). Auf der Beschaffungsseite agiert der Lieferant entweder selbst am Großhandelsmarkt (als Energiehändler) oder beauftragt Händler mit der Beschaffung des prognostizierten Bedarfs seiner Kunden. Im ersten Fall haben die Lieferanten die Möglichkeit eines integrierten Portfoliomanagements von der Erzeugung über Handelsgeschäfte bis hin zu Geschäften mit Endverbrauchern von Energie. Dies schließt die Möglichkeit ein, einen Portfolioausgleich nicht nur über Handelstätigkeiten zu erreichen, sondern auch durch steuernde Eingriffe sowohl auf der Erzeugungsseite als auch auf der Absatzseite. Lieferanten können auch gleichzeitig Bilanzkreisverantwortliche (BKV) sein. Eine Unterscheidung in Alt- und Neulieferant ist wichtig bei Lieferantenwechselprozessen.